Transparenz & Recht · Deutschland · Entwurf
Urheberrecht, Marke und Lizenzhinweise
Schutz von Originalinhalten und der Software unter Beachtung der Rechte von Mitwirkenden und Dritten.
Urheberrecht entsteht durch schöpferische Leistung
Nach deutschem Urheberrecht können individuell geschaffene Texte, Designs, Grafiken und Computerprogramme geschützt sein. Nach § 7 UrhG ist Urheber die Person, die das Werk geschaffen hat. Ein „© AVENQO“-Hinweis alleine überträgt keine Rechte auf eine Firma.
Nutzungsrechte und Beiträge
Nutzungsrechte müssen anhand von Verträgen und Lizenzen überprüft werden (§ 31 UrhG). Bei Miturheberschaft, Auftragswerken, generierten Materialien und Beiträgen von Mitarbeitenden oder Auftragnehmern ist die tatsächliche Rechtekette gesondert nachzuweisen.
Software und Open Source
Quellcode kann nach §§ 2 und 69a UrhG geschützt sein. Open-Source-Komponenten behalten ihre jeweiligen Lizenzbedingungen, Informations- und gegebenenfalls Quellenbereitstellungspflichten. Dieses Dokument ersetzt keine OSS- oder Third-Party-Notices und ändert keine vorhandenen Lizenzen.
AVENQO-Kennzeichen
„AVENQO“ wird hier zur Bezeichnung des Projekts und seines Angebots verwendet. Eine eingetragene Marke, Registerklasse oder exklusive Markenberechtigung wird ohne Registerbeleg nicht behauptet. Vor kommerzieller Nutzung sind Marken- und Namensrechte im relevanten Markt zu prüfen.
Bilder und Grafiken
Eigene Illustrationen und SVG-Elemente dürfen nur mit überprüfter Berechtigung veröffentlicht werden. Externe Fotos, Schriftarten, Icons, Partnerlogos und Testimonials benötigen die passende Lizenz, Zustimmung und gegebenenfalls Urheberbenennung. Unverifizierte Drittinhalte bleiben deaktiviert.
Kontakt für Rechteanfragen
Der verifizierte Betreiberkontakt ist noch nicht veröffentlicht. Ein funktionierender Rechtekontakt und ein Prozess zur Prüfung berechtigter Hinweise müssen vor einem breiten kommerziellen Launch bereitstehen.
Amtliche Rechtsquellen
Gesetzestexte zur fachlichen Prüfung; sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.